Heute vor 15 Jahren, am 15. Dezember 1995 sorgte der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) mit dem sogenannten “Bosman-Urteil” für einen großen Aufschrei bei den Managern der europäischen Fussballvereine. Der ehemalige belgische Junioren-Nationalspieler Jean-Marc Bosman klagte gegen eine willkürliche und viel zu hoch angesetzte Ablösesumme seines Vereins RFC Lüttich, sorgte damit dafür, dass der europäische Fussball in seinen Grundmauern erschüttert wurde. Früher war es mit den Verträgen anders als heute. Da mussten auch noch Ablösesummen bezahlt werden, wenn der Vertrag eines Spielers schon lange beendet war. Einfach nur mal eben so zu einem neuen Verein wechseln, weil der Vertrag ausgelaufen war, ging damals nicht. Bei Jean-Marc Bosman war es genauso, die Vertragsverlängerung hatte nicht geklappt und so lehnte er den Knebelvertrag der Lütticher ab, bei dem er 40% weniger als vorher hätte verdienen sollen. In Zahlen gerechnet wären seine Bezüge 3500 Euro auf nur noch 900 Euro im Monat gesunken. Nachdem die Vertragsverhandlungen gescheitert waren, wollte Jean-Marc Bosman nach Frankreich zum USL Dünkirchen wechseln, nur jetzt setzten die Verantwortlichen des RFC Lüttich eine Ablösesumme von 800.000 Dollar fest, was ein kleiner französischer Zweitligist natürlich nicht zahlen konnte. Also platzte der Transfer und mit ihm auch die Hoffnung von Jean-Marc Bosman, schnell wieder für ein normales Gehalt Fussball spielen zu können.
Ganze fünf Jahre, unzählig viele Instanzen und drei Gerichtsbarkeiten später war es vollbracht. Jean-Marc Bosman war pleite und arbeitslos und die Vereine in Europa hatten ein gewaltiges Problem, denn das Urteil des europäischen Gerichtshofes bedeutete für die Klubs das Ende ihrer bisherigen Arbeitsweise. Spieler hatten jetzt das Recht auf “die freie Wahl des Arbeitsplatzes”, was zur Folge hatte, dass die Ablösesummen am Ende eines Vertrages nicht mehr bezahlt werden mussten. Spieler waren nach Ablauf ihres Vertrages ablösefrei und konnten machen was sie wollten. Die Vereine konnten die Spieler zu nichts mehr zwingen und verloren so haufenweise Geld. Gleichzeitig war das bequeme Hin- und Hergeschiebe von Spielern zwischen zwei Vereinen beendet. Der Spieler hatte jetzt großes Mitspracherecht an seinen Transfers. Der zweite Punkt, der sich aus diesem Urteil ergab, war dass nun jeder Spieler das Recht auf eine freie Berufswahl hatte. Jeder durfte selber wählen, wo er spielen möchte und wo nicht. Dadurch fielen die Ausländerbeschränkungen der europäischen Ligen und ab diesem Moment durfte jede Mannschaft so viele Ausländer wie sie wollten in das Team mitaufnehmen und auch spielen lassen. Für die Vereine war ds eine Katastrophe und wenn Bayern Münchens Vorstandsvorsitzender heute sagt, dass das damals die “schlimmste Katastrophe war, die der Klubfußball je erlebt hat”, dann übertreibt er aus Sicht eines Funktionärs sicherlich nicht.
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